Kanzlei Heike Schroelkamp
Honorare
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
So viel Aufwand wie erforderlich und so wenig Kosten wie möglich.
Die Vergütung meiner Tätigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage der Berechnung sind insbesondere der Gegenstandswert sowie Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit.
Dabei ist es mein Anspruch, für meine Mandanten eine wirtschaftlich sinnvolle und transparente Kostenstruktur zu gewährleisten – mit so viel Aufwand wie erforderlich und so wenig Kosten wie möglich.
Honorare bei Rechtsanwältin Heike Schroelkamp
Honorarinformationen
Transparenz bei den Kosten ist mir ein wichtiges Anliegen. Auf dieser Seite finden Sie eine übersichtliche Darstellung meiner Honorare und Vergütungsvereinbarungen, damit Sie die mit einer Mandatierung verbundenen Kosten von Anfang an einschätzen können.
Erstberatung
Eine Erstberatung biete ich zu einem Pauschalhonorar von 190,00 € zzgl. 19% MwSt. an.
Dauert die Beratung weniger als eine halbe Stunde, biete ich 95,00 € zzgl. 19% MwSt. an.
Dauer die Beratung länger, bleibt es bei dem Pauschalhonorar von 190,00 € zzgl. 19% MwSt.
Rechtsschutzversicherung
Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, rechne ich meine Tätigkeit gerne unmittelbar mit der Versicherung ab. Auf Wunsch übernehme ich auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Außergerichtliche Tätigkeit
Für meine außergerichtliche Tätigkeit – insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten, Verträgen und Vereinbarungen – vereinbare ich mit Ihnen eine Vergütung, wenn eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im Einzelfall nicht sachgerecht erscheint.
Mein regelmäßiger Stundensatz beträgt 300,00 € zzgl. 19 % MwSt. Je nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit kann der Stundensatz im Einzelfall nach oben oder unten abweichen.
Gerichtliche Vertretung
Für meine gerichtliche Tätigkeit rechne ich grundsätzlich auf Grundlage des Gegenstandswertes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Eine Ausnahme bildet die Vertretung im Teilungsversteigerungsverfahren. In diesen Fällen treffe ich in der Regel eine Vergütungsvereinbarung, nach der Gebühren in der Höhe anfallen, wie sie in einem zivilrechtlichen Verfahren nach dem RVG entstehen würden.
Testamentsvollstreckung
Sollte ich als Testamentsvollstreckerin tätig werden, rechne ich grundsätzlich nach der Neuen Rheinischen Tabelle ab.
