Kanzlei Heike Schroelkamp
Honorare
FAchanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
So viel wie nötig und so wenig wie möglich.
Meine Honorare richten sich nach dem Gegenstandswert, dem Umfang meiner Tätigkeit und der Schwierigkeit meiner Tätigkeit, wobei es meine Intention ist, für meine Mandanten „so viel wie nötig und so wenig wie möglich“ Kosten zu verursachen.
Honorare bei Rechtsanwältin Heike Schroelkamp
Honorarinformationen – verständlich erklärt
Erstberatung
Eine Erstberatung biete ich zu einem Pauschalbetrag von 190,00 € zzgl. 19% MwSt. an. Sollte die Beratung weniger als eine halbe Stunde dauern, biete ich die Beratung für 95,00 € zzgl. 19% MwSt. an. Sollte sie länger dauern, bleibt es bei den 190,00 € zzgl. 19% MwSt.
Rechtsschutzversicherung
Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen, rechne ich gerne unmittelbar mit der Rechtsschutzversicherung ab und übernehme auch die Deckungsschutzanfrage gegenüber der Versicherung.
Außergerichtliche Tätigkeit
Für meine außergerichtliche Tätigkeit, insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten, Verträgen und Vereinbarungen und sofern die Vertretungshonorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nicht angemessen sind, treffe ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung. Mein Stundensatz beträgt regelmäßig 300,00 € zzgl. 19% MwSt., kann aber im Einzelfall auch davon nach oben oder unten abweichen.
Gerichtliche Vertretung
Für die gerichtliche Vertretung rechne ich grundsätzlich auf der Grundlage des Gegenstandwertes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Eine Ausnahme davon ist die Vertretung im Teilungsversteigerungsverfahren. Hier treffe ich grundsätzlich eine Vergütungsvereinbarung.
Testamentsvollstreckung
Sollte ich als Testamentsvollstreckerin tätig werden, rechne ich grundsätzlich nach der Neuen Rheinischen Tabelle ab.