Kanzlei Heike Schroelkamp

Erbrecht

Fachanwältin für Erbrecht 

Sicherheit für ihre Zukunft

Erbrechtliche Angelegenheiten betreffen oft persönliche und sensible Themen. Ich begleite Sie mit Ruhe, Erfahrung und fachlicher Kompetenz, damit Ihr Vermögen klar geregelt ist und Streit vermieden wird.

Ob Testament, Nachlassplanung, Testamentsvollstreckung oder Fragen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer – gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die Ihre Interessen wahren und langfristig Sicherheit schaffen.

Ihre Themen im Überblick

Meine Leistungen im Erbrecht

Vor dem Erbfall

Erbrechtliche Beratung und Vertretung beginnt häufig schon vor dem Erbfall. Ich berate Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrages, in dem geregelt wird, wer erben soll, welche Konsequenzen die Erbeinsetzung auf etwaige Pflichtteilberechtigte hat, wie Pflichtteilsansprüche beeinflusst werden können und wie Ihr ehelicher Güterstand oder die Zusammensetzung Ihres Vermögens Einfluss
auf Ihre letztwillige Verfügung hat, z.B. bei der Unternehmensnachfolge, dem selbst genutzten Wohnhaus, bereits erfolgten oder geplanten lebzeitige Zuwendungen an den Ehegatten, Kinder oder Dritte, etc. . Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und finanziellen Gesamtsituation und Ihrer Wünsche und Vorstellungen wird unter Beachtung von steuerrechtlichen Konsequenzen gemeinsam ein Konzept für Ihre letztwillige Verfügung erstellt und ausgearbeitet.

Häufig ist es sinnvoll bereits zu Lebzeiten Vermögen auf zukünftige Erben zu übertragen, so dass die erbschaftsteuerlichen Freibeträge für die Ehegatten und Kinder mehrfach genutzt werden können oder z. B durch die rechtzeitige Übertragung von Grundeigentum auf die Kinder, um eine Inanspruchnahme durch den Leistungsträger von Sozialleistungen im Pflegefall zu verhindern. Gut ausgearbeitete erbrechtliche Verfügungen und lebzeitige Zuwendungen sollten nicht nur zur Streitvermeidung nach dem Erbfall führen, sondern darüber hinaus zur steuerlichen Entlastung der Erben und einem Schutz des Familienvermögens vor einem Regress der Leistungsträger von Sozialleistungen.

Nach dem Erbfall

Erbrechtlichen Beratung und Vertretung des Erben nach dem Erbfall, kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen. Ich vertrete den Erben in dem Erbscheinverfahren, der Auseinandersetzung mit anderen Miterben oder bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Im besonderen Fällen kann eine Erbausschlagung zur Geltendmachung des Pflichtteils günstig für den Erben sein, so dass auch über eine mögliche Erbausschlagung und die sich daraus ergebenden rechtlich Konsequenzen berate.

In Fällen, in denen die Erbengemeinschaft nicht in der Lage ist, sich außergerichtlich über die Verteilung des Grundvermögens zu einigen, vertrete ich auch einzelne Miterben im gerichtlichen Teilungsversteigerungsverfahren.

Auch die Vertretung des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen. Ich vertrete den Pflichtteilsberechtigten bei der Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen auch als Nachlasspflegerin oder als Testamentsvollstreckerin zur Verfügung.

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Testamentsgestaltung und Gestaltung von Erbverträgen

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Beratung zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

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Nachlassplanung

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Verträge über lebzeitige Zuwendungen

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Grundstücksübertragung unter Vorbehalt Nießbrauch / Wohnungsrecht u.a.

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Beratung und Vertretung von Erben und Erbengemeinschaften

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Erbauseinandersetzungen

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Erbscheinverfahren

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Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen

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Fertigung der Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuererklärung

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Einspruch gegen Erbschaftsteuerbescheid / Klage vor dem Finanzgericht

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Steuerberaterhaftung in Erbschaftsteuersachen

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Nachlasspflegeschaft

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Testamentsvollstreckung

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Abwicklung von Nachlassfällen

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Teilungsversteigerungen

Downloads & Links

Hier finden Sie nützliche Unterlagen und weiterführende Links, die Sie in erbrechtlichen Fragen unterstützen.

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